Die Bayerische Staatsregierung beschließt weitere Erleichterungen ab 8. Juli 2020 verbunden mit Schutz- und Hygienekonzepten.
Lockerungen für:
- Freizeiteinrichtungen
- Flusskreuzfahrtschiffe
- Zoologische und botanische Gärten
- Wettkämpfe, Training
- Versammlungen