Selbsthilfegruppen können noch nicht zusammenkommen

202005 SekoBayernAuf Anfrage der Selbsthilfekoordination (Seko) Bayern beim Sozial- und beim Gesundheitsministerium gab es bislang nur eine vorläufige Antwort der Ehrenamtsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Eva Gottstein. Demnach können Selbsthilfegruppe nach der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) nicht zusammenkommen. Bei ihren Mitgliedern sind keine beruflichen oder dienstlichen Belange betroffen und die Selbsthilfegruppe fällt als Zusammenkunft im privaten Raum unter die Kontaktbeschränkung des § 3. Auch Präsenzveranstaltungen bei Fortbildungen in diesem Bereich sind demnach nach wie vor nicht möglich, weil sie unter Veranstaltungen der Erwachsenenbildung fallen. Berufliche Aus- und Fortbildung ist hingegen bei Einhaltung eines Mindestabstands möglich.
Die Antwort der beiden Ministerinnen steht noch aus. Möglicherweise ergeben sich in der derzeitigen „Lockerungsdynamik“ zwischenzeitlich auch hier Veränderungen. Bis zu einer Antwort wird empfohlen, insbesondere im Bereich Fortbildung eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Das Schreiben der Ehrenamtsbeauftragten und weitere Hintergründe finden Sie auf der Seite der Seko Bayern: https://www.seko-bayern.de/ueber-uns/aktuelles/aktuelle-hinweise-fuer-shg/

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