Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) hat seine offizielle Stellungnahme zur parlamentarischen Aufarbeitung des historischen Gebärdensprachverbots und der systematischen Sprachdeprivation im bayerischen Schulwesen vorgelegt.
Anlass ist der einstimmige Beschluss des Bayerischen Landtags vom 21. Mai 2026, ein Fachgespräch im zuständigen Ausschuss durchzuführen. Der LVBYGL fordert eine lückenlose historische Aufarbeitung sowie klare sozialpolitische Konsequenzen im Freistaat Bayern.
Über Jahrzehnte hinweg wurde gehörlosen Kindern an bayerischen Schulen der Gebrauch der Deutschen Gebärdensprache (DGS) verboten. Viele Betroffene erlebten dadurch Sprachentzug, Ausgrenzung sowie psychische und physische Gewalt. Die Folgen wirken bei vielen Menschen bis heute nach.
Der LVBYGL fordert deshalb unter anderem eine offizielle politische Entschuldigung durch Landtag und Staatsregierung, eine unabhängige historische Aufarbeitungsstudie, einen eigenen Sitz für eine gehörlose Fachperson im Landesbehindertenrat, die Verdoppelung der Beratungsförderung, die Einführung eines bayerischen Gehörlosengeldes sowie die flächendeckende Verankerung der DGS als gleichwertige Unterrichts- und Kommunikationssprache.
Für den LVBYGL ist klar: Das erlittene Unrecht muss anerkannt werden. Die Aufarbeitung darf nicht ohne die gehörlose Gemeinschaft erfolgen – ganz im Sinne von „Nichts über uns ohne uns“.