Kurze Stellungnahme
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. begrüßt ausdrücklich, dass der Bayerische Landtag das historische Gebärdensprachverbot und die damit verbundene Sprachdeprivation nun parlamentarisch aufarbeiten will.
Für viele Gehörlose und Taube Menschen war das Verbot bzw. die systematische Unterdrückung der Gebärdensprache nicht nur ein pädagogischer Fehler, sondern ein tiefgreifendes Unrecht mit lebenslangen Folgen. Viele Betroffene erlebten Gewalt, Ausgrenzung, Bildungsbenachteiligung und gesundheitliche Belastungen.
Bayern darf sich daher nicht auf die Aussage zurückziehen, es habe kein formelles Verbot gegeben. Entscheidend ist die gelebte Praxis an den Schulen und die Verantwortung des Staates als Schulträger und Aufsichtsbehörde.
Der LVBYGL fordert deshalb eine ehrliche Anerkennung des Leids, eine offizielle Entschuldigung, eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung sowie konkrete Verbesserungen: mehr psychosoziale Beratung, ein bayerisches Gehörlosengeld, echte politische Beteiligung im Landesbehindertenrat und eine verbindliche bimodal-bilinguale Bildung mit Deutscher Gebärdensprache.
Nur so kann Bayern zeigen, dass Aufarbeitung nicht bei Worten stehen bleibt, sondern zu echter Teilhabe und Gerechtigkeit führt.