Das Unrecht ist im Bayerischen Landtag angekommen

Am 22. Oktober 2026 hat sich der Bayerische Landtag zum ersten Mal mit dem Gebärdensprachverbot an bayerischen Schulen befasst. Sachverständige und Abgeordnete erkennen das Leid gehörloser Betroffener an.

Zum ersten Mal hat sich der Bayerische Landtag mit dem Leid gehörloser Menschen befasst, denen als Kinder die Gebärdensprache verboten wurde. Zum Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie kamen 26 Gäste des LVBYGL. Rund 270 Menschen verfolgten den Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung. Der Austausch war offen und wertschätzend.

Das Gebärdensprachverbot war Realität

In seinem Eingangsstatement stellte Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, klar: Ein formales Verbot gab es nach Darstellung der Staatsregierung nie. Doch schon 1891 galt nach einem „von Höchster Stelle genehmigten“ Lehrplan in allen Klassen „als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort“. Entscheidend ist, was in den Klassenzimmern und Internaten geschah – unter staatlicher Aufsicht.

Breite Anerkennung

Alle Sachverständigen unterstützten die Forderungen des LVBYGL:

  • Prof. Dr. Laura Avemarie (LMU München) erkannte als Lehrstuhlinhaberin das Leid und Unrecht ausdrücklich an.
  • Markus Beetz, Leiter der Bibliothek zur Bayerischen Gehörlosengeschichte, hielt eine sehr emotionale Rede über seine eigene Schulzeit.
  • Walter Miller (GIB) und Heike Heubach, MdB, unterstützten die Stellungnahme des LVBYGL.

Auch die Abgeordneten erkannten das Unrecht an:

  • Kerstin Celina (GRÜNE) sieht das Fachgespräch als Auftakt eines Prozesses, an dessen Ende eine Entschuldigung stehen müsse.
  • Thomas Huber (CSU), stellvertretender Vorsitzender, will auch die Folgen aufarbeiten, die bis heute fortwirken.
  • Die Vorsitzende Doris Rauscher (SPD) erwartet, dass das Fachgespräch politisch nachwirkt.

[Bilder: Daniel Büter beim Statement · Markus Beetz mit Prof. Dr. Laura Avemarie · Heike Heubach, MdB – Fotos: Marc Weigt, LifeInSight]

Die nächsten Schritte

Der LVBYGL fordert:

  1. eine offizielle Entschuldigung des Freistaates Bayern,
  2. eine unabhängige Aufarbeitung mit den Betroffenen und gehörlosen Fachleuten,
  3. die Anerkennung der Folgen von Sprachdeprivation und Gewalt im Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV),
  4. einen dauerhaften Entschädigungsfonds,
  5. Psychotherapie und Beratung in Deutscher Gebärdensprache,
  6. eine bimodal-bilinguale Bildung mit DGS-kompetenten Lehrkräften.

Eine Chance für eine länderübergreifende Lösung bietet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 2./3. Dezember 2026 in Wiesbaden.

Herzlichen Dank an alle Betroffenen, die uns ihre Erfahrungen anvertraut haben, an den Ausschuss, die Sachverständigen und die Gebärdensprachdolmetscherinnen.

Der erste Schritt ist getan – gehen wir die nächsten gemeinsam: nichts über Gehörlose ohne Gehörlose.