Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. ist bemüht, seine Internetseite www.lvby.de im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Bemühungen sind Ausdruck unseres Selbstverständnisses als zentrale Interessenvertretung gehörloser, schwerhöriger und taubblinder Menschen im Freistaat Bayern. Wir verfolgen das Ziel, Barrieren in der digitalen Kommunikation nicht nur zu benennen, sondern aktiv abzubauen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.lvby.de sowie für die damit verbundenen Subdomains und mobilen Anwendungen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar. Der Grad der Barrierefreiheit orientiert sich an den Kriterien der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie dem europäischen Standard EN 301 549.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz kontinuierlicher Bemühungen konnten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Barrieren vollständig beseitigt werden. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte weisen derzeit Einschränkungen auf:

  1. Textalternativen für grafische Inhalte: Ein Teil der auf der Webseite verwendeten Bilder und Grafiken verfügt noch nicht über hinterlegte Alternativtexte, die den Bildinhalt für Screenreader-Nutzer äquivalent beschreiben. Dies betrifft insbesondere ältere Archivbeiträge und komplexe Infografiken.
  1. Strukturelle Beschriftung von Formularen: Bei einigen interaktiven Elementen, wie etwa dem Kontaktformular oder Suchmasken, fehlen teilweise die programmatisch verknüpften Beschriftungen (Labels). Dies erschwert die Navigation und Eingabe für Nutzer von assistiven Technologien.
  1. Visuelle Kontrastverhältnisse: In einzelnen Gestaltungsbereichen der Webseite entsprechen die Kontrastverhältnisse zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe noch nicht den geforderten Mindestwerten von 4,5:1 für Textinhalte.
  1. Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache: Die gemäß § 4 BITV 2.0 und § 9 Abs. 2 BayDiV erforderlichen Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind derzeit noch nicht für alle Bereiche vollständig in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache auf der Startseite verfügbar. Wir befinden uns im Prozess der Videoproduktion, um diese Pflichtinhalte sukzessive zu ergänzen.
  1. Barrierefreie Dokumente: Ein Großteil der zum Download angebotenen PDF-Dokumente ist derzeit nicht in einem vollständig barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Dateien verweisen wir auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von § 9 Abs. 4 BayDiV.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals am 06.01.2020 erstellt und zuletzt am 01.04.2026 überprüft und aktualisiert. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer im Zeitraum vom 15.03.2026 bis 31.03.2026 durchgeführten internen Selbstbewertung. Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Ihr Feedback hilft uns, unser Angebot stetig zu verbessern.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von Rückmeldungen im Rahmen des Feedback-Mechanismus ist:

Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V.
Vorsitzender: Marcus Willam
Schwanthalerstr. 76 / Rgb.
80336 München
E-Mail: info@lvby.de

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns Barrieren gemeldet haben und innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zuständige Durchsetzungsstelle in Bayern:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Ein Antrag auf Prüfung kann online über den Formularserver des Freistaats Bayern gestellt werden (Antrag gemäß § 11 BayDiV).