Wir über uns

Fördermitgliedschaft

Fördermitgliedschaft

Seit 2008 besteht die Möglichkeit, dem Landesverband als Fördermitglied beizutreten. Der Verbandstag im Oktober 2007 in Ingolstadt hat den Weg dafür hierfür geebnet. Es gibt Personen, hörende und auch gehörlose, die nicht einem Gehörlosenverein beitreten wollen bzw. können, aber die ehrenamtliche Arbeit des Landesverbandes gerne unterstützen wollen.

Mit der Fördermitgliedschaft unterstützt das Mitglied den Landesverband bei seiner gemeinnützigen Arbeit und in allen satzungsgemäßen Angelegenheiten. Natürlich ist die Fördermitgliedschaft nicht nur für uns von Vorteil.

Als Dankeschön für die Unterstützung erhält das Mitglied:

  • Regelmäßige Informationen
  • Einladung zur Arbeitstagung im Frühjahr
  • Einladung zur Informationstagung im Herbst
  • Einladung zum Landestreffen
  • Einladung zu den Vorträgen, Seminaren, Ausstellungen des Landesverb.
  • Mitgliedsausweis zur ermäßigten bzw. kostenlose Teilnahme an den Veranstaltungen des Landesverbandes
  • Satzung des Landesverbandes
  • Eintragung in unseren e-Mail-Verteiler

Das Fördermitglied besitzt beim Verbandstag kein Stimmrecht. Das Fördermitglied ist auf dem Weg zur Veranstaltung und auf dem Heimweg und während der Veranstaltung gegen Unfall schutzversichert. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 60,00 Euro, jedoch kann man freiwillig mehr zahlen. Ab einem Jahresbeitrag von 100,00 Euro können Ehepaare gemeinsam Mitglied werden.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit des Landesverbandes kann der Beitrag steuerlich geltend gemacht werden.
Jeder Euro von Ihnen hilft unserer ehrenamtlichen Arbeit!

Werden Sie Fördermitglied! Es lohnt sich!

München, im April 2015 (aktualisiert)

Beitrittserklärung Fördermitglieder

Satzung

Satzung

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verband führt den Namen „Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V., in Kurzform „LVBdG“ genannt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer VR 4859 eingetragen.

1.2 Der Verband hat seinen Sitz in München.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1.4 Der Verband ist die Interessenvertretung der in Bayern bestehenden Bezirksverbände, sowie der Orts- und Gehörlosenvereine der gehörlosen und hörbehinderten Menschen
Er wurde am 04.03.1951 gegründet.

§ 2 Zweck

2.1. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verband unterstützt selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder wirtschaftlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

2.2. Dieser Zweck wird erreicht durch:
- Förderung, Beratung und Unterstützung der Bezirksverbände sowie Orts- und Gehörlosenvereine;
- Beratung und Betreuung Betroffener, ihrer Angehörigen und ihrer Bezugspersonen;
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen;
- Maßnahmen zur Unterstützung der Rehabilitation von Gehörlosigkeit Betroffener;
- Unterhalt von Vermittlungsstellen für Gebärdensprachdolmetscher mit hauptamtlichen Mitarbeitern;
- Förderung der Ausbildung und des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern;
- Förderung des Aufbaus von Seniorenkreisen und aktiver Altenpolitik;
- Durchführung und Förderung aktiver Jugendarbeit;
- Vertretung der Anliegen Gehörloser bei den zuständigen Ministerien, Behörden, Ämtern und Fachverbänden;
- Förderung Taubblinder und hörsehbehinderter Menschen;
- Förderung Gehörloser im Ausland;
- Förderung „Kommunikationshilfen (Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Kommunikationshelfern)“

§ 3 Mittel des Verbandes

3.1 Die zur Erfüllung der Verbandsaufgaben notwendigen Mittel werden aufgebracht durch:
- Verbandsbeiträge von den nach § 4 angeschlossenen Verbänden. Die Höhe der Verbandsbeiträge wird durch die ordentliche oder durch die außerordentliche Mitgliederversammlung (Landesverbandstag) festgelegt.
- Durch Zuschüsse staatlicher und / oder kommunaler Stellen, durch Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Bußgelder, Fördervereine und andere für die Förderung zu gewinnender Einrichtungen, durch staatlich genehmigte Sammlungen und andere vergleichbare Wohlfahrtsinitiativen.
- Durch Spenden und Vermächtnisse.

3.2 Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.3 Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verband, bei Auflösung oder bei Aufhebung des Verbandes nicht mehr als die von ihnen geleisteten nachweisbaren finanziellen Einlagen, sowie den gemeinen Wert gegebener Sacheinlagen zurück.

3.4. Mitgliedsbeiträge, Spenden oder andere vergleichbare Zuwendungen an den Verband werden in keinem Falle zurückerstattet.

§ 4 Mitgliedschaft

4.1. Mitglied des Verbandes können werden:
a) als ordentliche Mitglieder alle Bezirksverbände der Gehörlosen in Bayern oder alle Gehörlosenvereine eines Regierungsbezirkes, in dem kein Bezirksverband existiert.
b) als außerordentliche Mitglieder alle Landessonderverbände und Sondergemeinschaften, die sich für die Belange von Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderung einsetzen.
c) Fördernde Mitglieder des Verbandes können natürliche und juristische Personen werden, die die Aufgaben des Verbandes durch fachlichen Rat oder finanzielle Hilfe unterstützen wollen.
Sie haben kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.

4.2. Über die Aufnahme eines ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedes entscheidet der „engere Vorstand“ aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe von den Mitgliedern kein Einspruch, so gilt die Aufnahme als vollzogen. Wird Einspruch erhoben, so entscheidet über die Aufnahme die folgende Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

4.3. Der Austritt eines ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedes ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
Der Austritt muss spätestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gegenüber dem Vorstand des Landesverbandes erklärt werden.

4.4. Ausschluss
Durch den Vorstand kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe können u.a. sein:
- grober Verstoß gegen die Zwecke des Vereins, gegen Beschlüsse oder Anordnungen der Vereinsorgane oder gegen den Vereinsfrieden;
- schwere Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins;
- Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen trotz einmaliger Mahnung;
Gegen den Ausschluss ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbescheides beim Vorstand eingelegt werden.

4.5. Über die Aufnahme eines fördernden Mitgliedes entscheidet der „engere Vorstand“ aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, hier „Beitrittserklärung - Fördermitgliedschaft“.
Der Austritt eines fördernden Mitgliedes ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
Der Austritt muss spätestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gegenüber dem Vorstand, resp. der/dem Beauftragten für die Fördermitgliederverwaltung des Landesverbandes erklärt werden.

4.6. Die Ehrenvorstandschaft und die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorsitzenden, mit Zustimmung der Mitgliederversammlung (Landesverbandstag) durch einfache Stimmenmehrheit, verliehen werden.

§ 5 Aufbau des Verbandes

5.1 Der Verband gliedert sich in Gehörlosen-Bezirksverbände analog der im Bundesland Bayern bestehenden sieben Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz. Die Gehörlosen-Ortsvereine sind in dem für sie zuständigen Gehörlosen-Bezirksverband zusammengefasst und vertreten.

5.2. Sollte in einem Regierungsbezirk kein Gehörlosen-Bezirksverband existieren, können die im Bezirk ansässigen Gehörlosen-Ortsvereine Mitglied beim Landesverband sein. Die Ortsvereine können eine/n Bezirksbeauftragte/n wählen. Die Aufgaben der/s Bezirksbeauftragten werden durch den engeren Vorstand des Landesverbandes festgelegt.

5.3. Die Gehörlosen-Bezirksverbände haben zur Aufgabe – nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel – die Gehörlosen-Ortsvereine ihres Einzugsgebietes zu fördern, zu betreuen und zu beraten.

5.4. Jedes ordentliche Mitglied hat eine eigene Satzung und eine eigene Vermögensverwaltung. Es ist an die Satzung des Landesverbandes – als Richtlinie – gebunden. Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen e.V. kann Beschlüsse und / oder Anordnungen eines ordentlichen Mitglieds außer Kraft setzen, wenn diese zur jeweils gültigen Fassung der Satzung des Landesverbandes im Widerspruch stehen.

§ 6 Organe des Verbandes

6.1 Organe des Verbandes sind:
a) Die Mitgliederversammlung (Landesverbandstag oder Arbeitstagung)
b) Der erweiterte Vorstand
c) Der engere Vorstand

6.2 Die Mitgliederversammlung (Landesverbandstag oder Arbeitstagung) besteht aus:
a) je zwei Vertreter(innen) der ordentlichen Mitglieder der Bezirksverbände der ordentlichen Mitglieder als Ortsvereine;
b) je einem / einer Vertreter(in) der außerordentlichen Mitglieder;
c) dem Vorstand

6.3 Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) 3 – 7 weiteren Vorstandsmitgliedern;
b) Der/Die Ehrenvorsitzende hat Sitz- und Stimmrecht im erweiterten Vorstand.
c) Der Bayerische Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. (BLWG) oder sein Rechtsnachfolger erhält einen ständigen Sitz ohne Stimmrecht.

6.4 Der engere Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Ihm gehören an:
a) der / die Landesvorsitzende;
b) der / die stellvertretende Landesvorsitzende;
c) der / die Schatzmeisterin.

Jedes Mitglied des engeren Vorstands ist auch einzeln vertretungsberechtigt.

6.5 Zur Vorstandssitzung (enger + erweiterter Vorstand) lädt der / die Landesvorsitzende ein, im Vertretungsfall der / die stellvertretende Landesvorsitzende oder der / die Schatzmeister / in.
Beschlüsse der Vorstandssitzungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht gezählt. Für Personalentscheidungen ist eine ¾ Mehrheit notwendig.
Beschlüsse der Vorstandssitzungen sind zu protokollieren. Ein(e) Protokollführer(in) wird vom Vorstand berufen.

6.6 Der Vorstand wird für den Zeitraum von vier Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung (Landesverbandstag) ordnungsgemäß gewählt wurde.
Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes ist eine Nachbesetzung der Position für die Dauer der restlichen Amtszeit durch den verbleibenden Vorstand möglich.

6.7
a) Die Tätigkeit des Vorstandes ist grundsätzlich ehrenamtlich.
b) Abweichend von a) können den Organen des Vereins Aufwendungen und Auslagen erstattet werden. Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG und die pauschale Auslagenerstattung in angemessener Höhe sind zulässig.
c) Die Entscheidung über Zahlungen nach Abs. b) trifft der erweiterte Vorstand.

6.8. Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Sinne der Satzung kann der Verband eine Geschäftsstelle mit hauptberuflich tätigen Personen unterhalten, soweit es die finanzielle Situation ermöglicht.

§ 7 Mitgliederversammlung (Landesverbandstag)

7.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahl findet im Abstand von vier Jahren unter der Bezeichnung „Landesverbandstag“ statt.
Stimmberechtigte Mitglieder des Landesverbandstags sind:
a) ordentliche Mitglieder als Bezirksverbände mit der Summe der Stimmen aus den Ortsvereinen mit einer Stimme je angefangene 50 Mitglieder ordentliche Mitglieder als Ortsvereine mit einer Stimme je angefangene 50 Mitglieder,
b) außerordentliche Mitglieder mit je zwei Stimmen.

7.2 Die Einberufung zum ordentlichen Landesverbandstag erfolgt durch den engeren Vorstand in Textform (Brief oder E-Mail), unter Nennung der Tagesordnung, mit einer Frist von mindestens vier Wochen. Jeder ordnungsgemäß einberufener Landesverbandstag ist beschlussfähig.
Der engere Vorstand hat das Recht, Sachverständige und / oder Fachkräfte zum Landesverbandstag beratend hinzuziehen.

7.3 In dringenden Fällen kann der engere Vorstand direkt oder auf Verlangen von mindestens drei Zehntel der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern mit einer Frist von 14 Tagen einen außerordentlichen Landesverbandstag einberufen.

7.4 Eine jährliche Mitgliederversammlung ohne Wahl wird als „Arbeitstagung“ durchgeführt, sofern kein Landesverbandstag durchgeführt wurde.
Stimmberechtigte Mitglieder der Arbeitstagung sind analog zur Stimmenverteilung des Landesverbandstages wie in 7.1 a) und b).
Die Art und Weise der Einberufung einer ordentlichen oder außerordentlichen Arbeitstagung erfolgt analog zur Einberufung des Landesverbandtages. 7.2. und 7.3. gelten für eine Arbeitstagung entsprechend.

7.5 Die Vertreter der angeschlossenen Bezirksverbände vertreten einzeln oder gemeinsam die bei ihnen organisierten Gehörlosen-Ortsvereine.

7.6 Regelmäßige Bestandteile der Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind:
a) Entgegennahmen des Tätigkeitsberichtes des engeren Vorstandes
b) Bericht der Kassenrevisoren
c) Genehmigung des vorgelegten Haushaltsplanes
d) Beschlussfassung über eingereichte Satzungsänderungen
e) Entlastung der Vorstandschaft
f) Wahl der Vorstandschaft (nur bei Landesverbandstag)
g) Wahl der beiden Kassenrevisoren (nur bei Landesverbandstag)
h) Festlegung der Verbandsbeiträge
i) Anträge
j) Verschiedenes

7.7 Zur Vorstandswahl können nur anwesende Verbandsmitglieder vorgeschlagen werden. Ausgenommen hiervon ist die Wahl eines Vorstandsmitgliedes, wenn dieses aus dringenden Gründen an der Teilnahme verhindert ist. Eine schriftliche Einverständniserklärung dieses Vorstandsmitglieds ist jedoch erforderlich.

7.8 Alle Wahlen erfordern nur einfache Stimmenmehrheit. Sie sind geheim mit Stimmzetteln durchzuführen.

§ 8 Satzungsänderungen

8.1 Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Verbandsmitglieder beschlossen werden.

8.2 Formale Satzungsänderungen, die von Gerichten oder Aufsichts- oder Finanzbehörden gefordert werden, kann der Vorstand vornehmen.

§ 9 Niederschriften

Über die Sitzungen der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes sind Niederschriften zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet und den jeweils Beteiligten zugestellt werden.

§ 10 Auflösung

10.1 Die Auflösung des Landesverbandes kann nur auf einem zu diesem Zweck einberufenen Landesverbandstag (Mitgliederversammlung) beschlossen werden.
Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmen, wobei die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Fünftel der Mitglieder vertreten sind.

10.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Verbandes an den Bayerischen Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. beziehungsweise seinem Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke, zur Förderung und Rehabilitation Hörgeschädigter zu verwenden hat.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Die Satzung vom 25.04.1951, zuletzt geändert durch eine Neufassung vom 31.10.2015, sowie alle zwischenzeitlich durchgeführten Änderungen verlieren ihre Gültigkeit und werden durch die vorliegende Satzung ersetzt.

11.2 Sie tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Stand: 30. April 2016

Satzung des Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.

Impressum

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Redaktion:

Herausgeber: Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
Bearbeitung: Thomas Zeidler
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Webmaster:

Bernd Schneider
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86156 Augsburg
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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

 

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Newsletter

 

Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.

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Newsletter - Versanddienstleister

 

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Der Versanddienstleister kann die Daten der Empfänger in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder um die Daten an Dritte weiterzugeben.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Wir über uns

Wir über uns

Wer sind wir?

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. ist ein Dachverband der Gehörlosenvereine in Bayern. Er ist eine Selbsthilfeorganisation für Gehörlose und Hörgeschädigte auf Landesebene. Am 4. März 1951 wurde der Landesverband der Gehörlosen gegründet und ins Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Der Verband ist vom Finanzamt München für Körperschaft für gemeinnützig und unmittelbar steuerbegünstigt befunden worden. Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. vertritt die Interessen und das Anliegen der Gehörlosen und Hörgeschädigten in Bayern.

 

Was machen wir?

  • Beratung und Betreuung der gehörlosen und hörgeschädigten Menschen
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Gehörlosen und Hörgeschädigten
  • Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten in Bayern
  • Einsatz für bessere Lebensbedingungen für Gehörlose und Hörgeschädigte
  • Die Integration der Gehörlosen und Hörgeschädigten in die Gesellschaft fördern
  • Das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit der Gehörlosen und Hörgeschädigten fördern
  • Informationen für die Gehörlosen und Hörgeschädigten über aktuelle Themen
  • Unterstützung der Gehörlosenvereine bei ihrer Arbeit
  • Organisation und Koordination von Seniorentreffen auf Landesebene
  • Organisation der Erholungsmaßnahmen für Gehörlose und Hörgeschädigte
  • Organisation von Seminaren für gehörlose Frauen und Mädchen auf Landesebene
  • Organisation und Koordination der Politischen Bildungsarbeit für Gehörlose
  • Begegnungsveranstaltungen unter den Gehörlosen und Hörgeschädigten fördern
  • Unterstützung der Gehörlosen bei der Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe
  • Die Freizeiteinrichtungen der Gehörlosenvereine in Bayern fördern
  • Einsatz für die Untertitelung der Fernsehsendungen
  • Jährliche Arbeitstagung im Frühjahr
  • Jährliche Informationstagung im Herbst
  • Bayrisches Landestreffen der Gehörlosen(alle vier Jahre)

 


Unsere Mitgliedsverbände und -vereine

7 Bezirksverbände der Gehörlosen, 38 Gehörlosen- und Hörgeschädigtenvereine
Vereinigung der Eltern hörbehinderter Kinder in Bayern e.V. www.elternvereinigung.de

 
Wir sind Mitglied im:

Deutschen Gehörlosen Bund e.V. (DGB) www.gehoerlosen-bund.de
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband - Landesverband Bayern e.V. www.paritaet-bayern.de
Landesarbeitsgemeinschaft "SELBSTHILFE" von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V.

Wir werden unterstützt und gefördert:

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. wird pauschal und in Projekten gefördert von:

       Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stmas-logo
      Zentrum Bayern Familie und Soziales zbfs-logo
     

gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern

gkv-logo
      Aktion Mensch aktion-mensch-logo

 

Wo sind wir?

Die Geschäftsstelle des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen e.V. finden Sie in der
Schwanthalerstraße 76 / Rückgebäude 3.Stock, in 80336 München.

Telefon: 089 - 543 81 11
Fax: 089 - 543 97 92
Internet: http://www.lv-bayern-gehoerlos.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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