Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Neue Zuständigkeit

Behinderte mit RF im Schwerbehindertenausweis, haben Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung. Bisher war es so, dass man alle drei Jahre einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung beim Sozialamt oder bei der Gemeinde stellen musste.

Seit dem 01.04.05 gibt es eine neue Zuständigkeitsregelung: Der Antrag auf Befreiung muss direkt bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) gestellt werden. Im Internet kann man ein Formular herunterladen unter: www.gez.de
Man muss es ausfüllen, unterschreiben und mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises an die
GEZ Gebühreneinzugszentrale 50656 Köln
schicken.

Achtung: kein Fax! (wird nicht anerkannt!)
Zur eigenen Sicherheit: vom Antrag und von den anderen Unterlagen immer eine Kopie für sich selbst machen.

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