145 € Einmalzahlung für Gehörlose

ZBFS LogoAb Dienstag, den 4.10.2022 können Gehörlose vom Freistaat Bayern eine Einmalzahlung in Höhe von 145 € erhalten. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, welche die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert hat.

NEU: Videoanleitung zum Ausfüllen in Gebärdensprache

Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Bayern,
- Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis
- Antragsfrist: 28.02.2023

Für das Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis gilt der 01.06.2022 als Stichtag d.h. das Merkzeichen muss vor diesem Datum im Ausweis stehen. Wer erst jetzt das Merkzeichen GL beantragt, erhält keine Einmalzahlung.

Der Antrag kann ab 4.10. online oder schriftlich in Papierform gestellt werden:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Einmalzahlung Gehörlose -
97025 Würzburg

ZBFS-Webseite zur Einmalzahlung

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