Stromkostenerstattung für Hilfsmittel

StromkostenFür ärztlich verordnete Hilfsmittel (z.B. Lichtsignalanlage) kann man sich von der Krankenkasse die Stromkosten erstatten lassen.
Je nach Krankenkasse wird entweder
- eine Pauschale gezahlt oder
- nach Verbrauch abgerechnet.
Die Kosten kann man sich rückwirkend bis zu vier Jahre erstatten lassen.

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