Spendenaufruf zum Urteil gegen Gehörlose in der Pflege

2017-07-19 Bundesgerichtshof

UPDATE 28.07.2017: Die Familie Walte hat heute entschieden, gegen das Urteil REVISION einzulegen!
Die Erklärung zur Entscheidung gibt es auch als Gebärdensprach-Video. Da das Spendenziel noch nicht erreicht ist, bitten wir um weitere Spenden auf das untenstehende Konto!

Zur Erinnerung ein ähnlicher Fall: Die Krankenkassen haben früher die Kostenübernahme für Rauchmelder für Gehörlose abgelehnt. Erst durch ein Urteil des Bundessozialgerichts mussten alle Krankenkassen die Kosten für die Rauchmelder übernehmen. 


 

Stellen Sie sich vor, ihre gehörlosen Eltern besuchen ein Pflegeheim und Sie müssten mtl. 500 € MEHR bezahlen, nur weil die Eltern Gehörlos sind ?!

Diese Ungerechtigkeit wollte die Familie Walte nicht hinnehmen. Über den Rechtsweg bekam die Familie Walte in erster Instanz Recht, verlor aber in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht. Bis Samstag, den 29. Juli 2017, muss sich Familie Walte entscheiden, ob sie den nächsten Klageweg zum Bundesgerichtshof beschreitet. Das Urteil wäre wegweisend für alle Gehörlosen in Deutschland. Es geht auch um die Zukunft und den Wohlstand aller gehörlosen Senioren.

"Sehen statt Hören" hat am 18.03.2017 darüber berichtet. Die Sendung kann man hier online anschauen.

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. und der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. möchten die Familie Walte in ihrer Sache unterstützen und rufen zur Spende auf:

Der Förderverein „Zeichen setzen!“ hilft den beiden Töchtern von Frau Walte und hat folgendes Spendenkonto eingerichtet:
Förderverein „Zeichen setzen!“ Gehörlosenkultur in Essen e.V.
Sparkasse Essen
IBAN: DE77 3605 0105 0000 2568 18
BIC: SPESDE3EXXX
Verwendungszweck: Urteil Pflegeheim

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. hat 1500 € gespendet - wir bitten Sie, die Familie ebenfalls zu unterstützen!

Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosenbundes

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