Neue GEZ-Gebühren - Keine Befreiung mehr für Hörgeschädigte

201209_bildgezZum 1. Januar 2013 gibt es neue GEZ-Gebühren. Die Gebühr gilt pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät.

Für Gehörlose und Hörgeschädigte gibt es keine Befreiung mehr! Sondern Ermäßigung von 5,99 Euro im Monat (RF im Schwerbehindertenausweis).

Mehr im INFOBLATT

(Kurzinfo entnommen aus dem Rundbrief 95 für Hörbehinderte in Schwaben der Regens Wagner OBA.)

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