Bremer Appell in DGS

2024 11 21 Bremer Appell

Beauftragte verabschieden den „Bremer Appell“

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 30 Jahre Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hat gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern den Bremer Appell verabschiedet. Den „Bremer Appell“ finden Sie auch in DGS auf der Webseite des Landesbeauftragten Bremen.

Hier finden Sie dirket ein Video in Deutscher Gebärdensprache und PDF.

 

 

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