Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Anmeldefrist!

2021 BildStiftungAnerkennungBund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021. Außerdem wird die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt.
Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.“ Zitat

Quelle: Stiftung Annerkennung und Hilfe

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