Bezirk Oberbayern überarbeitet Broschüren zur ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege

202006 BildAmbulanteHilfePressemeldung des Bezirks Oberbayern: Wer weniger als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdient, muss nicht für den Unterhalt seiner pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen. Dies regelt das Angehörigenentlastungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Der Bezirk Oberbayern hat seine beiden Leitfäden zu Hilfe zur Pflege überarbeitet und um die neue Rechtslage ergänzt.

Die barrierefreien Hefte „Ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Stationäre Hilfe zur Pflege“ sind ab sofort kostenfrei erhältlich.

Die Broschüre hat 58 Seiten und ist kostenlos zu bestellen.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bestellung über die Website zum Postversand: www.bezirk-oberbayern.de/publikationen/soziales

Zum Download: www.bezirk-oberbayern.de/Publikationen

 

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