Interwiev mit Rechtsanwältin Judith Hartmann

202001BildHartmannSeit 01.01. 2020 gilt die Änderungen bei der Übernahme von Gebärdensprachdolmetscherkosten.
Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt mehr Möglichkeiten auf Dolmetscherkostenübernahme im privaten Bereich.
Interview mit Rechtsanwältin Judith Hartmann auf www.deafservice.de.
Zum 1. Januar 2020 gilt das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz, wodurch sich viele Leistungen für Menschen mit Hörbehinderung ändern. Jetzt haben deutlich mehr taube und schwerhörige Menschen die Chance, einen Antrag auf Dolmetscherkostenübernahme für den privaten Bereich zu stellen. Allerdings ist die Kostenübernahme abhängig vom Einkommen.

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