Europawahl - Angebot des VdK Bayern in Leichter Sprache

201904 VdKLeichteSpracheMenschen mit Behinderung, die unter Betreuung stehen, können sich noch bis 5. Mai in die Wählerverzeichnisse zur Europawahl eintragen lassen.  Der VdK Bayern hat einen Leitfaden in Leichter Sprache entwickelt, damit diese Menschen zu ihrem Wahlrecht kommen.
Wer sich in das Wahlregister eintragen lassen möchte, dem empfiehlt der VdK Bayern, bis zum 5. Mai 2019 bei seiner zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten sowie grundsätzlich persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dafür stellt der VdK Bayern ein Antragsmuster bereit, das hier heruntergeladen
werden kann: https://www.vdk.de/permalink/76804

Presseinfo     Anleitung Leichte Sprache    Antrag

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