Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde verlängert

201902 BildBischofskonferenzBund, Länder und Kirchen verlängern Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sind nun bis zum 31. Dezember 2020 möglich

Bundesminister Hubertus Heil: „Die Verlängerung der Anmeldefrist ist wichtig, da viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden haben. Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben.“

Pressemitteilung

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