Bayern-Beilage in der Deutschen Gehörlosen Zeitung

201412 BildTaubenschlagIn Kooperation des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen mit der Deutschen Gehörlosen Zeitung, wird es ab 1.01.2015 eine Bayern-Beilage (LV-Rundschreiben) in der Gehörlosenzeitung geben. Sie beinhaltet vier Seiten, ist kostenlos und erscheint vierteljährlich. Für den Inhalt des Rundschreibens  ist der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. zuständig. Dieses Angebot gilt für alle Abonnenten der Deutschen Gehörlosen Zeitung in Bayern.

 Pressemitteilung der DGZ

Ein weiteres Angebot für Mitglieder des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen: Ermäßigte Jahres-Abo (49,90 statt 54,60). Einfach eine Kopie des LV-Mitgliedsausweises an die DGZ per Fax, e-Mail oder Post senden.

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