Impfzentren übernehmen Dolmetscherkosten

LV BGSD Screenshot 2Das Bundesministeriums für Gesundheit hat mitgeteilt, dass Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen zu den Impfkosten bzw. Betrieb der Impfzentren zählen. Diese Kosten können nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird die Kreisverwaltungsbehörden darüber informieren, dass Betroffene eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in mit ins Impfzentrum nehmen können. Die von den Gebärdensprachdolmetscher-/innen ausgestellte Rechnungen werden von den Impfzentren bzw. Kreisverwaltungsbehörden erstattet.

Wir danken dem Bezirksverband der Gehörlosen Mittelfranken e.V. und dem Berufsfachverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. (BGSD Bayern) für die gute Zusammenarbeit!

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